Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Ihre Chancen auf eine schuldenfreies Leben
Ein außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan kommt dann infrage, wenn Sie sich mit allen Gläubigern einigen können. Sie birgt den Vorteil, dass Sie ein drohendes Insolvenzverfahren umgehen können und sich von allen Schulden befreien. Um Ihre Gläubiger zu überzeugen, benötigen Sie jedoch einen effektiven Schuldenbereinigungsplan, bei dem Ihnen ein Schuldnerberater helfen kann.
Ihre Chancen sich mit den Gläubigern zu einigen sind größer, wenn Sie im Ausland leben. So können Sie in der Regel auch eine Insolvenz vermeiden.
Mit einem Plan Ihre Schulden außergerichtlich zu beseitigen, können Sie oft eine Insolvenz verhindern. Sie einigen sich mit den Gläubigern auf Bedingungen zu denen sie bereit sind auf Forderungen zu verzichten. Andere Bezeichnungen für den Bereinigungsplan sind außergerichtlicher Vergleich und außergerichtliche Einigung.
Es handelt sich immer um einen Erlassvertrag, bei dem sich die Parteien in jeglicher Form einigen können, solange nicht gegen Gesetze verstoßen wird. Mithilfe dieser Methode lässt sich eine Schuldensituation sehr schnell lösen.
Sie sparen durch den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, denn üblicherweise müssen Sie nur einen kleinen Teil der Forderungen bedienen. Auch der Gläubiger profitiert von einer außergerichtlichen Einigung, da er in der Regel mehr erhält als bei einer Insolvenz. Kann sich der Schuldner nicht mit allen Gläubigern einigen, gibt es nach § 309 InsO die Möglichkeit eines Ersetzungsbeschlusses. Hierdurch kann ein Vergleich bei passenden Voraussetzungen erzwungen werden.
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan muss sich an bestimmte Regeln halten, denn es darf kein Gläubiger benachteiligt werden. Wichtig ist:
Wenn sich nicht alle Gläubiger einigen können und ein Gläubiger absagt oder eine Zwangsvollstreckung des Vermögens anstrebt, gilt der Plan als gescheitert.
Der Plan besteht immer aus einer Auflistung der Gläubiger samt ihrer Namen, Adressen und Forderungen. Dabei ist die Gesamtsumme aller Schulden inklusive Mahngebühren und Zinsen anzugeben. Die vom Schuldner geleisteten Zahlungen werden mit Datum notiert und auch der Status der Forderung (Rechnung, Mahnung, Pfändung) wird angeführt. Hinzu kommt die Vermögenssituation des Schuldners, das heißt seine Unterhaltskosten und sein Einkommen werden berücksichtigt.
Ein weiterer Teil der außergerichtlichen Einigung sind Vergleichsvorschläge, bei denen Zahlungsvarianten wie Ratenzahlungen, Einmalzahlungen oder Stunden vereinbart werden können. Ebenso kann ein (Teil-)Erlass berücksichtigt werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Einigung ist jedoch bei einer Einmalzahlung am höchsten. Wenn Sie nähere Informationen zu den verschiedenen Vergleichsvorschlägen haben möchten, kann Ihnen ein Schuldnerberater weiterhelfen.
Nachdem der fertige Schuldenbereinigungsplan allen Gläubigern vorliegt, gilt dieser als erfolgreich, sobald alle Parteien zustimmen. Somit gilt das Verfahren als beendet.
Am besten sind Sie in diesem Fall bei einer Schuldnerberatung aufgehoben. Zwar können Sie als Schuldner selbst Ihren Schuldenbereinigungsplan nach Ihrem Ermessen gestalten, jedoch empfiehlt es sich von Beginn an einen Weg-Adresse miteinzubeziehen. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite, was das Fehlerrisiko erheblich mindert. Zudem kennen wir richtigen Strategien, mit denen Sie höhere Chancen haben, beispielsweise wenn Sie eine Meldeadresse in England für die Verhandlungen nutzen.
Gemeinsam finden wir die beste Lösung um Ihre Gläubiger zu eine Schuldenvergleich zu bewegen.