Ablauf der Vermögensauskunft
Vermögensauskunft Formular online ausfüllen
Sobald der Gerichtsvollzieher zu dem Ergebnis kommt, dass bei Ihnen kein pfändbares Vermögen greifbar ist, kann er sofort eine Vermögensauskunft verlangen. Wie eine Vermögensauskunft verhindert werden kann, wurde bereits erläutert.
Im Rahmen des Verfahrens gibt es eine Reihe von Formularen.
Der Gerichtsvollzieher verlangt im Vermögensauskunft Formular, auch als Vermögensverzeichnis Formular bekannt, umfassende Angaben über Konten, Sach- und Geldwerte. Wir stellen Ihnen das Formular
zum Download zu Verfügung.
Das Merkblatt
erläutert Ihnen, was Sie beim Ausfüllen beachten müssen. Unser Rat lautet: Füllen Sie das Vermögensauskunft Formular in Ruhe sorgfältig aus, bevor die Gerichtsvollzieherin / der Gerichtsvollzieher erscheint.
Wenn Sie Grundbesitz haben oder einen land- beziehungsweise forstwirtschaftlichen Betrieb besitzen, müssen Sie auch das Formular
ausfüllen.
Auch Versorgungsansprüche sind nicht automatisch vor dem Zugriff geschützt. Sie müssen daher meist auch Angaben im Formular
machen.
Als Gewerbetreibender haben Sie zusätzlich auch mit dem Formular
zu tun.
Für Kapitalgesellschaften brauchen Sie das Vermögensauskunft Formular
Ihre Gläubiger dürfen zusätzlich noch weitere Fragen stellen. In dieser Tabelle sind die wichtigsten Fragen, die zusätzlich zu den Vermögensverzeichnis Formularen zu erwarten sind, zusammengestellt.
Mögliche Frage | Antwort | Grund |
---|---|---|
Welche Versicherungen haben Sie? | Sie müssen alle Versicherungen mit Gesellschaft nennen, auch Sach-, Risiko- und jegliche Art der Krankenversicherung. | Pfändung von Beitragsrückerstattungen und einigen Leistungsansprüchen. |
Gibt es Einkünfte außer dem Haupteinkommen? | Auf diese Frage müssen Sie alle, auch künftig zu erwartende Einkommensquellen nennen. Das betrifft auch Schwarzarbeit, Nachbarschaftshilfe etc. | Pfändung von Ansprüchen direkt beim Auftraggeber. |
Welche Kunden erteilen regelmäßig Aufträge? |
Ihr Gläubiger hat Anspruch auf eine vollständige Kundenliste der letzten 12 Monate mit allen Anschriften. |
Pfändung von bestehenden und zukünftigen Forderungen. |
Gibt es offene Forderungen? |
Es reicht nicht, nur die Forderung und den Schuldner zu nennen. Es ist auch ein Grund anzugeben, wieso die Forderung nicht beigetrieben wurde. Titel sind genau zu bezeichnen. |
Prüfen, ob eine Forderung durchsetzbar ist. |
Gibt es einen Firmenwagen, der privat genutzt werden darf? | Sie sind verpflichtet, alle Daten des Wagens zu nennen. |
Mögliche Pfändung des Vermögensvorteils, den die Privatnutzung beinhaltet. |
Gibt es Dienstleistungen zugunsten Personen, die Ihnen Unterhalt zahlen oder anderweitig leisten? | Name und Anschrift der Personen und die genaue Leistung sind anzugeben. | Prüfen, ob es ein verschleiertes Einkommen gibt (§ 850h ZPO). |
Sind Sie in einem Erwerbsgeschäft eines Dritten tätig, das Ihnen zuvor gehört hat? | Nennen Sie das Geschäft, die Art der Tätigkeit und die Leistungen, die Sie erhalten. Auch Kost, Logis und Sachleistungen wie Kleidung sind zu nennen. | Prüfen, ob es ein verschleiertes Einkommen gibt (§ 850h ZPO). |
Welches Einkommen haben Ihnen nahestehende Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind? |
Nennen sie Name und Alter der Personen sowie das aktuelle Einkommen. Wichtig: Wenn Sie Name, Alter und Anschrift der Kinder nennen, besteht später kein Anspruch auf eine Nachbesserung der Vermögensauskunft, weil aufgrund des höheren Alters der Kinder ein eigenes Einkommen anzunehmen ist. |
Antrag nach §850c Abs.4 ZPO Unterhaltszahlungen sind nicht zu berücksichtigen. |
Welches Einkommen hat der Ehegatte? | Wenn Sie das Einkommen nicht nennen wollen, müssen Sie den Namen und die Anschrift des Partners angeben. | Eventuelle Möglichkeit, einen Taschengeldanspruch zu pfänden. |
Wie lauten Name und Anschrift von Personen, die Ihnen freiwillig Zuwendungen zukommen lassen? Welche Gegenleistungen müssen Sie erbringen? | Machen Sie genaue Angaben über die gewünschten Daten. Nennen Sie auch die Höhe der Zuwendungen. | Kontrolle, ob Anspruch auf die Zahlungen nach § 840 ZPO besteht oder ob es sich um verschleierte Einkünfte oder verschobenes Vermögen (§ 850h) handelt. |
Nutzen Sie fremde Konten? | Sie müssen alle Angaben zur Bankverbindung machen. | Prüfen, ob ein Herausgabeanspruch gegen den Kontoinhaber besteht. |
Nutzen Sie ein fremdes Fahrzeug? Welche Vereinbarungen liegen dem zugrunde? | Genaue Angaben über den Eigentümer und den Grund, wieso Sie das Fahrzeug nutzen. | Prüfen, ob es einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Eigentümer gibt. |
Haben Sie Ihr Fahrzeug an einen Dritten übereignet? Wenn ja, warum? |
Nennen Sie Name und Anschrift. Benennen Sie genau die Forderung, die der Vereinbarung zugrunde liegt. |
Prüfen, ob es einen Rückgewährungsanspruch gibt. |
Haben Sie mit Hypotheken belasteten Grundbesitz? Gibt es Sicherungen, die wegen Verbindlichkeiten Dritter eingetragen sind? | Sie müssen die Höhe der Restschuld nennen. Außerdem sind Sie verpflichtet, den Anspruch gegenüber Dritten geltend zu machen. |
Möglichkeit, den Grundbesitz oder Rückgewährungsansprüche zu pfänden. |
Führen Sie als Gewerbetreibender Umsatzsteuer ab? | Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben. |
Pfändung des Anspruchs auf Umsatzsteuererstattung. |
Haben Sie Forderungen, Lohn oder Gehalt an Dritte abgetreten? |
Nennen Sie Namen und Anschrift sowie den Grund der Abtretung. |
Pfändung eines Anspruchs auf Rückabtretung. |
Können Sie belegen, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten? | Die Frage ist zulässig, wenn Sie angeben, dass Sie insgesamt weniger Einkünfte haben als das Existenzminimum und auch nicht von Zuwendungen Dritter leben. Es besteht der Verdacht, dass Sie unvollständige Angaben gemacht haben. |
Mögliche Strafverfolgung wegen falscher Angaben unter Eid. Aufspüren aller Einkommensquellen und Pfändung der Ansprüche. |
Leben Sie in Miete? Welche Kaution wurde hinterlegt? | Name und Anschrift des Vermieters und Höhe der Kaution übernehmen. |
Mögliche Pfändung der Mietkaution. |
Sie erkennen an der Aufstellung, dass Sie sich regelrecht nackt ausziehen müssen. Auch Maßnahmen, die Sie vielleicht getroffen haben, um ein Teil des Einkommens zu schützen, sind schnell aufgedeckt. Wir raten dringend, sich dem Prozedere durch einen Umzug ins Ausland zu entziehen, anstatt zu versuchen, Einkommen zu verschleiern.
Besonders unangenehm ist, dass Ihre Gläubiger nach der Vermögensauskunft die Möglichkeit haben, sich an Ihren Vermieter, Ihre Kunden, Ihre Auftraggeber oder Ihren Dienstherrn zu wenden. Die Chancen, weiter Geschäfte zu machen, sinken dadurch beträchtlich.
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