Vermögensauskunft

Vermögensauskunft verhindern

 Tipps & Wichtiges für Schuldner

Wie sich eine Vermögensauskunft verhindern lässt

Die Vermögensauskunft wurde im deutschen Recht im Jahr 2009 mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung neu geregelt. Die modernisierten Rechtsnormen bewirkten vor allem Vorteile für die Gläubiger, denn sie machten ihnen die Beschaffung von Informationen zur Vorbereitung der Vollstreckungsmaßnahmen einfacher.

Der einfachste Weg eine Vermögensauskunft zu verhindern ist, rechtzeitig gegen Vollstreckungsmaßnahmen vorzugehen. Ich erkläre Ihnen wie.

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Was ist eine Vermögensauskunft?

Das Gesetz umfasste Artikel zur Änderung von Teilen der Abgabenordnung, des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Gerichtsvollziehergesetzes und der Zivilprozessordnung. Außerdem waren Änderungen einzelner Paragrafen im SGB X sowie des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen damit verbunden.

Die neuen Regelungen traten stufenweise in der Zeit von August 2009 bis Januar 2013 in Kraft. Sie trugen der Tatsache Rechnung, dass die im 19. Jahrhundert geschaffenen Regelungen zur sogenannten Fahrnisvollstreckung (Verwertung beweglicher Vermögensteile) in der Praxis von der Kontopfändung, Gehaltspfändung und Pfändung anderer Geldwerte abgelöst worden war.

Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung war außerdem die Schaffung der zentralen Vollstreckungsgerichte verbunden. Zusätzlich sollten die neuen Regelungen zur Vermögensauskunft bei den Gläubigern die Kosten für erfolglose Pfändungsversuche reduzieren.

Ist Widerspruch möglich und sinnvoll?

Ein Widerspruch gegen den Zwang zur Abgabe einer Vermögensauskunft im engeren Sinn gibt es nicht mehr. Diese Möglichkeit wurde mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung abgeschafft, denn die Reform setzte die vorherigen Regelungen im Paragrafen 900 der Zivilprozessordnung in Teilen außer Kraft. Seither haben Schuldner nur noch die Chance, sich mit einer Erinnerung nach dem Paragrafen 766 der Zivilprozessordnung zu wehren.

Allerdings weist diese Erinnerung einen gravierenden Unterschied zum vorher möglichen Widerspruch auf. Während der damalige Widerspruch einen Aufschub bewirkte, ist das seit der Neuregelung im Jahr 2009 bei der Erinnerung nicht mehr der Fall. Die Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft verzögert sich bei der Erinnerung nach 766 Zivilprozessordnung nur dann, wenn das zuständige Vollstreckungsgericht eine Entscheidung fällt, die einen Aufschub bewirkt oder eine vorherige Anordnung zurücknimmt.

Die Erinnerung als Rechtsbehelf richtet sich immer gegen die Art und Weise der Abnahme der Vermögensauskunft zur Vorbereitung einer Zwangsvollstreckung. Ein typischer Grund für eine Erinnerung ist eine zu knapp angesetzte Frist, die nicht zur Beschaffung aller erforderlichen Daten reicht. Der Schuldner ist beispielsweise auch dazu verpflichtet, die konkreten Rückkaufswerte und pfändbaren Guthaben in Versicherungen sowie die verwertbaren Guthaben in Fondanlagen als Vermögenswerte anzugeben.

In diesem Fall müsste das zuständige Vollstreckungsgericht eine Fristverlängerung gewähren, wenn der Schuldner mit der Erinnerung einen begründeten Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung stellt. Außerdem besteht Aussicht auf Erfolg, wenn der Schuldner bereits vor weniger als zwei Jahren eine Vermögensauskunft erteilt hat und sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse seither nicht nennenswert geändert haben. Das regelt der Paragraf 802d der Zivilprozessordnung in der aktuell gültigen Fassung (Stand Jahresende 2020).

Maßnahmen verhindern

Fragen Sie nach dem legalen und praktikablen Weg eine Vermögensauskunft zu verhindern

Wichtige Hinweise zu Folgen und Ablauf

Folgen einer Nichtabgabe

Das deutsche Recht hält Druckmittel bis zur Haft bereit für den Fall, dass Schuldner die Nichtabgabe der Vermögensauskunft erreichen wollen. Mögliche Folgen einer Haft von bis zu einem Jahr sind der Verlust des Arbeitsplatzes und der Wohnung. Nutzen Sie besser die Frist sinnvoll nutzen, die von den Gerichtsvollziehern gesetzt um zur Vollstreckung angemeldete Forderung zu begleichen. 

Es besteht kein Formularzwang

Paragrafen 802c ZPO sieht die Verwendung eines speziellen Formulars für die Vermögensauskunft nicht vor. Stattdessen listet der Paragraf auf, welche Angaben zwangsläufig enthalten sein müssen. Wir stellen für Sie passende Formulare zum Download bereit und Erklären den Ablauf der Vermögensauskunft. So wissen Sie zukommt, wenn es nicht gelingt das Verfahren zu stoppen.

Was nach der Auskunft geschieht

Der Vorgang wird ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Nun wissen Ihre Gläubiger, welches Vermögen vorhanden ist. Sie haben damit sofortigen Zugriff auf Ihre Vermögenswerte. Es ist sogar möglich einen Arrest über deutlich höheres Vermögen, beispielsweise ein Haus zu erwirken, um eine Verwertung zu verhindern. Sie müssen sich daher schnellstens mit den Gläubigern einigen.

Was Sie niemals dürfen

Wie ein Wohnsitzwechsel hilft

Vorteil des deutschen Rechts

Das deutsche Rechts ist eindeutig: Gerichtsvollzieher sind als Organe der Rechtspflege in explizite Amtsgerichtsbezirke eingeordnet. Ein Gerichtsvollzieher kann in einem anderen Bezirk nicht tätig werden. Das jeweils zuständige Vollstreckungsgericht ist in dem jeweiligen Bezirk der Vollstreckung.

Was heißt das nun für Sie? Ganz einfach: Wenn Sie Ihren Wohnort vor dem Beginn der Vollstreckung verändern, entgehen Sie jeder Vollstreckungsmaßnahme. Wenn Sie langfristig die Vermögensauskunft verweigern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Gläubiger können Sie dort nicht so leicht vollstrecken lassen. Über einen komplizierten Weg muss der Gläubiger die Forderung im Ausland neu durchsetzen.

Meine Erfahrung besagt:Ein Wohnsitzwechsel nach England bringt positive Ergebnisse für Sie. Nehmen Sie hierfür einfach mit mir Kontakt auf. I

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