Immer wieder geraten Menschen in die Situation, sich privat zu verschulden. Was passiert, wenn ein Gläubiger gegen einen GmbH-Gesellschafter einen Anspruch geltend machen möchte, welcher aus einer privaten Rechtsbeziehung stammt? Wäre eine Pfändung der GmbH Anteile möglich? Hier finden Sie die Antwort.
Ist eine Pfändung der GmbH Anteile bei privaten Schulden möglich?
Die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig: “Ja”. Warum das so ist und wie das geht hat folgenden Hintergrund.
Sind Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen voneinander zu trennen?
Das Vermögen einer GmbH und das Privatvermögen eines Schuldners sind grundsätzlich unterschiedliche, voneinander zu trennende Vermögensmassen (§13 GmbHG). Anders ist es bei den Gesellschaftsanteilen, denn diese fallen in das Privatvermögen des Schuldners. Da solche Gesellschaftsanteile mitunter sehr wertvoll sein können, werden sie nicht selten zum attraktiven Vollstreckungsobjekt.
Worin ist die Pfändbarkeit von Gesellschaftsanteilen begründet?
Gesellschaftsanteile von Gesellschaftern einer GmbH bzw. ein Teil dieser Anteile (wenn mehreren Gesellschaftern ein Anteil zusteht § 18 GmbHG) sind laut § 15 GmbHG „veräußerlich“ und vererbbar. Das bedeutet: sie sind auch pfändbar (§ 857, 829 ZPO).
Besitzt eine Person mehrere Gesellschaftsanteile, sind diese selbstständig pfändbar. Auch wenn die Gesellschafter eventuell vereinbart haben, dass eine Veräußerung der Gesellschaftsanteile von der vorherigen Genehmigung der Gesellschaft abhängt, sind diese Gesellschaftsanteile dennoch pfändbar.
Woher weiß ein Gläubiger von den Gesellschaftsanteilen eines Schuldners
Da Handelsgesellschaften, zu denen die GmbH gehört, im Handelsregister eingetragen sind, kann ein Gläubiger dort Einsicht erlangen. Laut § 9 HGB steht dem Gläubiger einer Person, der Anteile an einer Handelsgesellschaft gehören, ein Einsichtsrecht zu. Er erhält auf Antrag Auskunft über Name, Anschrift, Geburtsdatum, Wohnort und die Höhe der Stammeinlage der betreffenden Person.
Obendrein erlangt der Gläubiger so Einsicht über die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag der GmbH.
Welche Voraussetzungen gelten für die Pfändung eines Gesellschaftsanteils
Voraussetzungen für die Pfändung eines Gesellschaftsanteils sind:
- ein wirksamer Vollstreckungstitel
- ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts
Die Pfändung wird wirksam mit der erfolgreichen Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die GmbH als sogenannter Drittschuldner.
Eine Pfändung von Gesellschaftsanteilen bleibt grundsätzlich von einem Genehmigungsvorbehalt der Gesellschaft nach § 15 Abs. 5 GmbHG unberührt.
Welche Ansprüche umfasst die Pfändung von GmbH Anteilen?
Der Gläubiger hat neben den Gesellschaftsanteilen weitere Ansprüche im Zuge der Pfändung. Dazu gehören:
- Anspruch nach § 27 Abs. 2 GmbHG auf Auszahlung des Überschusses des durch die Gesellschaft versteigerten Geschäftsanteils
- Anspruch auf Rückzahlung des nicht zur Deckung eines Verlustes am Stammkapital geleisteten Nachschusses gemäß § 30 Abs. 2 GmbHG
- Anspruch auf Rückzahlung von Stammeinlagen nach der Kapitalherabsetzung gemäß § 58 GmbHG
- Einziehungsentgelt nach § 34 GmbHG
- Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nach der Liquidation gemäß § 72 GmbHG
Ob die Pfändung auch einen Anspruch auf den Gewinn der GmbH umfasst, ist umstritten.
Folgen der Pfändung von Gesellschaftsanteilen
Nach der Pfändung der Gesellschaftsanteile eines Schuldners, kann dieser weiterhin Gesellschafter der GmbH sein. Auch darf er – immer unter Beachtung der Interessen des Gläubigers – über seine Anteile verfügen.
Wird dem Schuldner im Verlauf der Pfändung seine GmbH Mitgliedschaft gekündigt, ist der Gläubiger berechtigt bis zu Erfüllung seiner Forderungen – einschließlich der Verfahrenskosten – den Erlös aus dem Auseinandersetzungsguthaben zu nutzen. Dies gilt ebenso für den Liquiditätserlös, sollte sich die GmbH auflösen.
Da diese Konstellation die Verwertung von Gesellschaftsanteilen für den Gläubiger unmöglich macht, müssen seine Forderungen anders beglichen werden. Das gilt auch für den Fall, dass im Zuge einer Regelung im Gesellschaftsvertrag die gepfändeten Gesellschaftsanteile von den übrigen Gesellschaftern eingezogen werden sollen.
Pfändbarkeit von Einkommen aus GmbH
Handelt es sich bei dem Gesellschafter der GmbH gleichzeitig um den Geschäftsführer, ist dessen Arbeitseinkommen aus diesem Verhältnis ebenfalls pfändbar. In der Regel wird die Pfändung des Arbeitseinkommens mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bezüglich der GmbH Anteile angeordnet.
Verwertung von Gesellschaftsanteilen nach Pfändung
Verwertbar sind die Gesellschaftsanteile für den Gläubiger durch:
- Kündigung der Gesellschaft und dem daraus hervorgehenden Auseinandersetzungsguthaben
- Öffentliche Versteigerungen
- Freihändigen Verkauf
- Übertragung der Rechte auf den Gläubiger
- Ausübung des gepfändeten Rechts durch eine andere Person, insbesondere Mittels Verwaltung bzw. Verpachtung
Die Verwertung nach Abs. 5 i. V. m. § 844 ZPO kann unterschiedlichen – immer entsprechend den jeweiligen Umständen erfolgen.
Schnell und unkompliziert aus der Schuldenfalle
Wenden Sie sich für weitere Fragen zur Pfändung und generell zum Thema Schulden vertrauensvoll an Herrn Engel. Er ist Experte aus eigener Erfahrung und verfügt über ein reichhaltiges Praxiswissen. Dadurch ist er in der Lage, Ihnen viele einfache Lösungswege vorzuschlagen, mit denen Sie Ihre Schulden loswerden. Herr Engel ist kein Rechtsanwalt und bietet keine Rechtsberatung an.