Eine Umschuldung bezeichnet in der Regel das Zusammenfassen verschiedener Kredite oder Ratenzahlungen. Oft sind es Banken, die eine Umschuldung anbieten. Der Vorteil besteht darin, dass die Schulden nur noch bei einer zentralen Stelle zu begleichen sind. Darüber hinaus profitieren Schuldner oft auch von günstigeren und einheitlichen Zinsen.
Voraussetzungen und Ziele einer Umschuldung
Für eine Umschuldung kommen grundsätzlich alle Arten von Personen und Unternehmen in Betracht. Sie dient dazu, den Schuldner bei hohen Schulden zu entlasten und bessere Bedingungen für die Tilgung zu schaffen.
Änderung oder neuer Vertrag bei Umschuldung
Die Art der Umschuldung hat gegebenenfalls beträchtliche Auswirkungen. Hierbei ist es relevant, ob der Schuldner einen neuen Kreditvertrag abschließt oder einen vorhandenen Vertrag erweitert.
Nimmt eine Umschuldung Bezug auf einen bestehenden Kreditvertrag, handelt es sich lediglich um eine Anpassung dieses Vertrages. Erfolgt die Umschuldung hingegen etwa bei einer anderen Bank ohne Bezugnahme auf die vorherigen Kreditverträge, liegt ein neuer Vertrag vor.
Problematisch ist hierbei, dass bei einem neuen Vertrag in der Regel viele vorherige Vereinbarungen nichtig sind. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Bürgschaft gemäß § 765 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hierbei steht eine dritte Person für die Schuld des Schuldners ein und hat diese gegebenenfalls zu begleichen. Die Bürgschaft erfordert jedoch ein bestimmtes Schuldverhältnis als Grundlage. Schließt der Schuldner daher im Rahmen der Umschuldung einen neuen Vertrag, besteht auch die Bürgschaft nicht mehr.
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