Eine natürliche Person ist jede real existierende Person. Das heißt, alle Menschen sind natürliche Personen. Jede ist ein sogenanntes Rechtssubjekt. Daraus folgt, dass sie nach dem Gesetz Rechte und Pflichten hat. Sie ist beispielsweise imstande, eine Sache zu erwerben oder Schuldner bei einem Vertrag zu sein.
Durch die reale Existenz unterscheidet sie sich von juristischen Personen. Unter diesen Begriff fallen beispielsweise Aktiengesellschaften, Vereine oder auch Städte. Diese sind ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten, existieren jedoch im Gegensatz zu realen Personen nicht als Mensch.
Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen
Natürliche Personen sind von Geburt an Träger von Rechten und Pflichten. Dies ergibt sich aus § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auch Kinder und Personen mit einer geistigen Behinderung sind daher grundsätzlich rechtsfähig. Von der Rechtsfähigkeit ist die Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden. Ein Mensch ist geschäftsfähig, wenn er in der Lage ist, Verträge abzuschließen.
Anwendungsbereich
Der Begriff stammt aus dem Privatrecht. Dies ist ein Rechtsgebiet, das sich hauptsächlich mit den Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmern beschäftigt. In Gesetzen dient der Begriff dazu, Menschen — die sogenannten realen Personen — und juristische Personen voneinander abzugrenzen. So sind beispielsweise nur natürliche Personen in der Lage, als Verbraucher aufzutreten. Rechtsgrundlage hierfür ist § 13 BGB.
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