Pfändungsschutzkonto

Pfändungsschutzkonto

Das Pfändungsschutzkonto wird auch als P-Konto bezeichnet. Diese Form des Kontos gibt es seit Juli 2010 und jeder Bankkunde kann sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Auf dem P-Konto ist ein sogenannter Sockelbetrag vor Pfändungen geschützt. Der Betrag beträgt mit Rechtstand 2011 ganze 1.028,89 Euro. Der Schuldner soll durch dieses Konto geschützt werden, denn immerhin hat er auch noch bestimmte notwendige Leistungen zu tragen, wie die Miete, Strom, Autoversicherung und mehr. Der Sockelbetrag kann sogar noch erhöht werden, dafür braucht man eine Bescheinigung von einem Rechtsanwalt oder einer anderen geeigneten Person.

Das Pfändungsschutzkonto, auch als P-Konto bekannt, wurde im Juli 2010 eingeführt und ermöglicht es Schuldnern, einen Teil ihres Einkommens vor Pfändungen zu schützen. Jeder Bankkunde hat das Recht, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, was eine wichtige Maßnahme zum Schutz der finanziellen Grundversorgung darstellt. Auf einem P-Konto bleibt ein sogenannter Sockelbetrag vor Pfändungen geschützt, sodass der Kontoinhaber trotz bestehender Schulden seine grundlegenden Lebenshaltungskosten decken kann. Zum Stand 2011 liegt dieser Freibetrag bei 1.028,89 Euro pro Monat, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.

Der Sockelbetrag auf dem P-Konto schützt den Schuldner vor einer kompletten Pfändung seines Einkommens und stellt sicher, dass er auch weiterhin notwendige Ausgaben wie Miete, Strom, Lebensmittel oder Versicherungen bezahlen kann. Sollten zusätzliche Unterhaltspflichten bestehen, beispielsweise für Kinder oder den Ehepartner, kann der Freibetrag durch eine Bescheinigung von einem Anwalt, einer Schuldnerberatungsstelle oder dem Sozialamt angepasst und erhöht werden. Dies ist besonders wichtig, um das Existenzminimum der betroffenen Person sicherzustellen.

Neben der Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist es ratsam, sich umfassend über weitere Schutzmechanismen wie den Pfändungsschutz für Gehalt oder Sozialleistungen zu informieren. So kann verhindert werden, dass unvorhergesehene Pfändungen die finanzielle Situation zusätzlich belasten. Es ist zu beachten, dass die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto kostenlos ist und keinen Einfluss auf die Schufa-Bewertung des Kontoinhabers hat. Darüber hinaus steht es dem Kontoinhaber frei, die Bank zu wechseln oder das P-Konto bei einer anderen Bank zu führen.

Das P-Konto ist ein wichtiges Instrument, um Schuldnern trotz Pfändungen einen sicheren und geschützten Zugang zu ihren grundlegenden finanziellen Mitteln zu gewährleisten. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und sprechen Sie mit einem Experten, um Ihre finanzielle Existenz zu sichern.

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