Konto im Ausland eröffnen

Pfändungssicher und ohne Wohnsitz
Ist Ihr Geld sicher vor der Kontopfändung?
Hier können Sie es prüfen (ohne Gewähr)

Mein Konto befindet sich in:

Konto im Ausland eröffnen – Ihr Konto in England

Pfändungssicheres Bankkonto im Ausland eröffnen

Bankkonto, Girokonto oder Geschäftskonto im Ausland eröffnen. Die Lösung bei Schulden.

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Girokonto im Ausland mit Kreditkarte

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Für jeden besser als jedes P-Konto

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Ohne Bonitätsprüfung

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Sicher vor Gläubigern

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100 % sicher vor dem Finanzamt oder allen anderen Gläubigern

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Dieses Gesetz schützt Ihr Geld vor den Gläubigern

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Das Konto wird in Euro geführt. Keine Währungsverluste

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Für die Vermittlung der Kontoeröffnung erhalte ich einmalig lediglich 50 €

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Sie erhalten in nur ein paar Minuten ein sicheres Auslandskonto / Girokonto in England

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Mit einer individuellen IBAN zum Empfang von Lohn oder anderen Überweisungen

Was brauche ich für ein Konto in England?

Mit größeren Schulden, einem Titel, einer Pfändung oder einem gerichtlichen Mahnbescheid ist es in Deutschland schier unmöglich, ein Girokonto, Bankkonto, Firmenkonto oder Geschäftskonto zu eröffnen. Eine Möglichkeit ist das P-Konto, auf dem wenigstens Ihr gesetzlicher Mindestbehalt pfändungssicher und vor Gläubigerzugriffen geschützt ist. Doch ist ein derartiges Konto in seinen Funktionen eingeschränkt und wird auch nicht von jeder Bank vergeben. Haben Sie ein deutsches Girokonto bei einer Genossenschaftsbank, ist die Umwandlung des bestehenden Kontos in ein P-Konto im Regelfall möglich. Andere, vor allem private Banken, lehnen die Anfrage gern ab und finden einen Weg, um die Geschäftsbeziehung mit Ihnen zu beenden.

Es gibt einen einfachen, sicheren und garantiert ohne Bonitätsprüfung möglichen Weg. Diesen möchte ich Ihnen vorstellen und aufzeigen, warum Ihre Entscheidung ein Konto im Ausland zu eröffnen, die beste Wahl ist. Die Kontoeröffnung im Ausland ist auch dann möglich, wenn der sprichwörtliche „Hase bereits im Pfeffer liegt“ und Ihr deutsches Girokonto gepfändet wurde.

Also zögern Sie nicht und kontaktieren mich, wenn Sie nach den jetzt folgenden Informationen sicher sind, dass Sie sich für ein Konto im Ausland entscheiden.

Konto im Ausland eröffnen – Vorteile im Kurzüberblick

  • Es handelt sich um ein „normales“ Girokonto, was deutlich besser als jedes P-Konto ist.
  • Das Konto im Ausland kommt mit Kreditkarte für jeden Kontoinhaber.
  • Ihr Geld ist vor Gläubigern und vor dem deutschen Finanzamt sicher.
  • Für die Kontoeröffnung steht keine Bonitätsprüfung an.
  • Nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung ist Ihr Geld laut Gesetz vor Gläubigern zugriffsgeschützt.
  • Ihr Konto im Ausland wird in England eröffnet.
  • Zu jedem Konto gibt es eine individuelle IBAN für Geldeingänge und Überweisungen.
  • Die Kontoführung erfolgt in Euro und schließt Währungsdifferenzen und Verluste aus.

Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen ein Konto im Ausland zu eröffnen. Als „Steuersparmodell“ bei Gutverdienern und den oberen Zehntausend hat sich das Konto im Ausland längst etabliert. Doch nicht nur bei großen Geldsummen und dem Wunsch, Ihr finanzielles Eigentum vor dem Finanzamt zu schützen, sondern auch bei einer Verschuldung und Angst vor Kontopfändung sind Sie mit einem ausländischen Girokonto gut beraten. Um ein Konto im Ausland zu eröffnen, müssen Sie nicht um die halbe Welt reisen! Ich unterstütze Sie dabei, ein Konto in England zu eröffnen und Ihr Geld fortan vor Gläubigern, dem Gerichtsvollzieher und Inkassobüros sowie vor dem Finanzamt in Sicherheit zu wissen.

Konto in England trotz Brexit? Ist es wirklich pfändungssicher?

Seit einigen Monaten ist der Brexit ein heiß diskutiertes Thema. Trotz Englands Austritt aus der EU lohnt sich die Entscheidung für ein Konto im England. Denn der Brexit sieht grundsätzlich eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, sodass Ihre Entscheidung sicher ist. Das gilt sowohl für Ihre englische Meldeanschrift zum Schuldenvergleich als auch für eine Privatinsolvenz in England und für das Konto im Ausland. Aktuell stocken die Verhandlungen innerhalb der britischen Regierung und mit den anderen EU-Staaten. Ich kann Sie beruhigen: Eine Anfechtung der Entschuldung bei Privatinsolvenzen in England ist ebenso unwahrscheinlich wie Einschränkungen im Bezug auf das Konto im Ausland. Es sind keine Risiken zu befürchten und bis der Brexit letztendlich vollzogen wird, vergeht nach heutigen Gesichtspunkten noch jede Menge Zeit. Ich biete Ihnen den umfassenden Service, wenn Sie jetzt Ihr Konto im Ausland eröffnen und sich für ein Girokonto in England entscheiden.

Privat und geschäftlich – das Konto im Ausland ist sicher

Ein deutscher Schuldtitel ist nur in dem Land gültig, in dem er verhängt wurde. Auch Forderungen vom Fiskus oder der Unterhaltskasse von Jugendämtern sind nicht über die deutsche Grenze hinaus betreib- und pfändbar. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Vermögen auf einem Konto im Ausland weitgehend vor Gläubigerzugriffen geschützt und nicht in Gefahr ist. Neben dem Girokonto für Privatpersonen kann sich ein Konto im Ausland auch für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit Problemen mit dem Finanzamt und mit Schulden lohnen. Gerade wenn Sie für die Firma nicht nur mit dem Unternehmenskapital, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen haften, sind die Vorteile ausländischer Konten immens. Schließen Sie aus, dass Sie durch gewerbliche Schulden private Finanzverluste hinnehmen und eine Pfändung durch Inkassobüros, die Finanzkasse oder Gläubiger befürchten müssen.

Ich möchte Ihnen an einem Beispiel zeigen, warum sich das Konto im Ausland lohnt und Ihnen eine ganz neue Lebensqualität ohne Angst vor einem Blick in den Briefkasten oder dem Klingeln an der Haustür beschert. Als unterhaltspflichtiger Vater können Sie in Deutschland davon ausgehen, dass die Finanzkassen der Jugendämter nichts unversucht lassen, wenn es um die Betreibung Ihrer Unterhaltsschulden geht. Kontopfändungen bei Ihrer Bank oder über den Arbeitgeber sind eine gängige Praxis. Darunter leiden Ihr finanzieller Background, die in Deutschland so wichtige Bonität und im Endeffekt Ihre Existenz, wenn Sie ins Büro des Chefs gerufen und auf das ihm vorliegende Pfändungsgesuch angesprochen werden. Von regelmäßigen Besuchen des Gerichtsvollziehers, der notwendigen Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und einem Haftbefehl, wenn Sie die EV nicht unterzeichnen, möchte ich gar nicht sprechen. Fakt ist, dass Sie mit einem deutschen Konto sämtliche Rechte über Ihre den Mindestbehalt übersteigenden Einkünfte verlieren und den beitreibenden Behörden schutzlos ausgeliefert sind. Es ist kein Einzelfall, dass es zur Kündigung des Girokontos durch die Bank oder zu einer Entlassung vom Arbeitgeber kommt. Diese Szenarien können Sie mit einem Konto im Ausland ganz einfach und sicher vermeiden.

Jedes Unternehmen, also auch jede Bank, unterliegt allein der Gesetzgebung des Landes, in dem es sein Geschäft betreibt und seine Niederlassung eröffnet. Das bedeutet für Sie, dass das Konto im Ausland von Verfügungen deutscher Gerichte und Behörden unberührt bleibt. Sie entscheiden sich für England, wenn Sie ein Konto im Ausland eröffnen. Ab dem Moment der Kontoeröffnung haben nur englische Behörden Zugriffsberechtigungen auf Ihr Geld. Da Sie nicht bei englischen, sondern bei deutschen Gläubigern Schulden, oder vom deutschen Gericht einen Mahnbescheid oder Pfändungsbescheid haben, ist Ihr Vermögen auf dem Konto im Ausland sicher. Deutsche Schuldtitel sind in England unbedeutend und ein Kontozugriff, egal von welcher Behörde er kommt, ist ein Eingriff in die Souveränität des Landes. Um nicht länger in täglicher Sorge um Ihr Vermögen und Ihre finanzielle wie mentale Sicherheit zu leben: eröffnen Sie Ihr Konto im Ausland und nutzen die Vorteile, die Girokonto in England mit sich bringt.

Fokus England: Finanzsicherheit durch Konto im Ausland

Das neue Girokonto ist in wenigen Minuten eröffnet. Für Ihr Konto im Ausland müssen Sie nicht nach England reisen, sondern sind mit meinem Service für die Kontoeröffnung gut beraten. Sobald das Konto im Ausland eröffnet ist, können Sie Geld empfangen und die Funktionen des Girokontos nutzen. Fürchten Sie eine Ablehnung, da Sie bei deutschen Banken bereits derartige Erfahrungen gemacht haben? Beim Konto im Ausland kommt es nicht zur Bonitätsprüfung und es wird ebenfalls keine Meldung an die Schufa durchgeführt. Die Schufa verliert ihren Schrecken und ist für Sie nicht länger eine Bedrohung der Existenz und wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit. Da es sich bei der „Schutzgemeinschaft zur Kreditsicherung“ um eine deutsche und nur in Deutschland agierende Institution handelt, fällt Ihr Konto im Ausland nicht in den Wirkungsspielraum der Schufa. Nicht nur die Schufa, sondern auch Ihre Gläubiger, Inkassodienstleister und das Finanzamt verlieren die Macht über Sie. Da eine Pfändung von Geld, das auf einem Konto im Ausland liegt, unmöglich ist, entfällt das wichtigste Druckmittel gegen Sie.

Zu jedem Girokonto in England gehört eine kostenlose Debitkarte. Mit einer Kreditkarte in Euro können Sie problemlos im Internet bezahlen, Buchungen vornehmen und die Vorteile der finanziellen Freiheit im Rahmen Ihres Vermögens genießen. Dass es sich um eine Debitkarte, also um eine Kreditkarte auf Guthabenbasis handelt, ist durch die Hochprägung auf der Karte unersichtlich. Ein weiterer Vorteil dieser Karte basiert auf der Tatsache, dass Sie kontaktlos bezahlen und somit keine unerwünschten „Spuren“ Ihrer Transaktionen hinterlassen.

Welche Vorteile bringt Ihnen das Konto im Ausland noch?

  • Bezahlungen in Geschäften im Euroraum sind gebührenfrei.
  • Geldeingänge ziehen keine Gebühren nach sich.
  • Für das Konto im Ausland fallen pro Monat nur 5 Euro Kontoführungsgebühr an.
  • Die Kreditkarte ist kostenlos, lediglich der Versand wird mit einmalig 5 Euro Gebühr berechnet.
  • Pro Monat sind 6 Bargeldabhebungen bis 300 Euro an Automaten im gesamteuropäischen Raum kostenlos.
  • Jede weitere Abhebung wird mit 1 Euro Gebühr berechnet.
  • Sie können weltweit bezahlen.
  • Bezahlungen außerhalb der EU erzeugen nur geringe Gebühren.
  • Überweisungen sind grundsätzlich kostenlos: in alle Länder in und außerhalb der EU.

Flexibilität beim Konto im Ausland – dank Kontoführung per Smartphone und Tablet-PC

Um das Konto im Ausland zu nutzen, benötigen Sie ein Smartphone oder einen Tablet-Computer mit Zugang zum Internet. Die App können Sie für Google und iOS nutzen, sodass Ihr Konto in England keinen Neukauf eines mobilen Endgeräts nach sich zieht. Der Download der App ist eine Grundvoraussetzung, da Sie die gesamte Kontoführung und alle Online Transaktionen sowie den Abruf des Kontostands und Überweisungen über die App generieren. Für den Download der App entstehen Ihnen keine Kosten und Sie profitieren von einer Menüführung, die aufgrund ihrer nutzerfreundlichen Struktur volle Übersicht und eine Bedienung ohne Schwierigkeiten aufweist.

Dokumente zum Konto in England eröffnen

Für Ihr neues und pfändungssicheres Girokonto in England benötigen Sie ein paar Unterlagen. Ein gültiger Pass ist grundsätzlich notwendig. Bestenfalls nutzen Sie Ihren Personalausweis, da dieser Auskunft zu Ihrer Meldeadresse gibt und die Bekanntgabe der Anschrift für eine schnellere Kontoeröffnung sorgt. Alternativ kann das Konto im Ausland auch mit einem gültigen Reisepass eröffnet werden. Hier planen Sie ein bisschen Zeit ein, da die Eröffnung aufgrund der fehlenden Anschrift im Pass länger dauert. Ein Nachweis Ihrer gültigen Wohnanschrift ist nötig. Diesen können Sie einfach und auf verschiedenen Wegen erbringen. Akzeptiert werden Verbrauchsrechnungen, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer Anschrift stehen. Eine Kopie der aktuellen Strom- oder Betriebskostenabrechnung, einer DSL-Rechnung oder der Rechnung des Gasanbieters sind ausreichend. Möchten Sie Ihre Rechnungen nicht zur Eröffnung des Kontos im Ausland nutzen? Dann können Sie auch auf einen aktuellen Kontoauszug des Girokontos in Deutschland zurückgreifen. Wichtig ist, dass die eingereichten Dokumente nicht älter als 3 Monate sind und im Briefkopf mit der von Ihnen angegebenen und im Personalausweis stehenden Wohnanschrift kongruent sind.

Neben Ihrem Personalausweis und den Nachweisen Ihrer Anschrift brauchen Sie eine SIM Karte im Smartphone oder im Tablet, die den Empfang von SMS zulässt. Auch eine gültige E-Mail-Adresse gehört zu den Kontoeröffnungsbedingungen. Last but not least geben Sie an, an welche Anschrift die Kreditkarte versandt werden soll. Diese Adresse ist vorteilshalber mit der Anschrift, unter der Sie das Konto in England eröffnen, identisch. Möchten Sie die Post an eine andere Anschrift erhalten, können Sie eine von der Meldeanschrift abweichende Zustelladresse angeben.

Ein wichtiger Hinweis – die Kontoeröffnung ist bonitätsunabhängig und schufafrei!

Bei deutschen Banken ist die Einholung einer Auskunft bei der Schufa üblich. Weiter erfolgt von der kontoeröffnenden Bank eine Meldung an die Schufa, wenn Sie das Girokonto eröffnet haben. Allein aus diesem Aspekt heraus hinterlassen Sie Spuren, die jeder Gerichtsvollzieher, jedes Inkassobüro und jeder Gläubiger verfolgen kann. Selbst bei Banken, die für eine Kontoeröffnung und Kontoführung ohne Schufa werben, können Sie sich nicht 100%ig sicher sein. Es dauert im Regelfall bei bestehendem gerichtlichen Mahnbescheid, einem Schuldtitel oder der akribischen Suche nach Ihnen durch ein Inkassobüro nur wenige Tage, bis das neue Konto bekannt und die Pfändung in die Wege geleitet ist. Doch schon vorher stehen Sie vor nicht unwichtigen, aber unnötigen Herausforderungen. Mit Einschränkungen in der Bonität, die bei Schulden – egal welcher Natur und welcher Ursache – immer vorhanden ist, wird die Möglichkeit einer Kontoeröffnung in Deutschland erschwert. Jede Bank hat das Recht, Ihre Anfrage abzulehnen. Dabei muss Ihnen nicht einmal ein Grund genannt und so zum Beispiel auf die mindere Bonität hingewiesen werden.

Mit einem Konto in England schließen Sie all diese Probleme aus und haben die Sicherheit, dass Ihre Bonität keine Rolle spielt und Ihr neues Konto im Ausland nicht zu einer Meldung an die Schufa führt. Zusätzlich haben Sie die Gewissheit, dass es sich bei der englischen kontoführenden Bank um eine Institution handelt, die von der englischen Finanzaufsicht kontrolliert wird und über eine FCS-Zulassung verfügt. Jeder EU-Bürger kann diese Möglichkeit nutzen und sich für ein Konto entscheiden, das deutschen Behörden, geldeintreibenden Institutionen und Gläubigern keine Chance lässt.

Unser Tipp: In Verbindung mit einer Meldeanschrift in England beseitigen Sie jegliche Spuren zu Ihrer Person und haben die Gewährleistung, dass Sie nicht länger gelbe Briefe empfangen und mit unangekündigten Besuchen von Gerichtsvollziehern oder Inkassodienstleistern rechnen müssen.

Zinsen, Steuern, Verschuldung – ein Konto im Ausland ist risikofrei.

Wie verhält es sich mit der Meldung von Quellensteuern? Ganz einfach: Sie müssen keine Quellensteuern melden. Warum? Weil Sie auf Ihr Konto im Ausland keine Zinsen bekommen und demzufolge keine Steuer auf Verzinsung entrichten müssen. Eine weitere Verschuldung ist ebenfalls ausgeschlossen. Ihr Konto mit hochgeprägter Kreditkarte wird auf Guthabenbasis geführt, wodurch Sie nicht „ins Minus“ gehen und Schulden anhäufen können. Sie verfügen über das auf dem Konto befindliche Geld und profitieren von hohen Kartenzahlungslimits pro Buchung und Tag.

  • Pro Kartenzahlungsvorgang können Sie 4.000 Euro buchen.
  • Je Tag sind Kartentransaktionen von maximal 7.000 Euro möglich.
  • Der Verfügungsrahmen richtet sich nach dem Guthaben auf dem Konto: Überziehungen sind ausgeschlossen.
  • Ihr Konto im Ausland zieht keine Quellensteuerzahlung nach sich (Konto ist zinsfrei).

Ein Konto im Ausland eröffnen – und Ihr Geld ist in Sicherheit!

Wie Sie sehen, ist die Entscheidung für ein Girokonto im nahen Ausland nicht schwer. Mit Ihrem Ausweis oder dem Reisepass, Rechnungen, deren Briefkopf Ihre Wohnanschrift bestätigen und Ihrem Wunsch, nicht länger von Gläubigern und Geldbetreibern verfolgt zu werden, können Sie unseren Service in Anspruch nehmen. Sie werden sich mit dem neuen Girokonto viel wohler fühlen, da Sie nicht täglich damit rechnen müssen, dass das Konto gesperrt, Ihr Geld gepfändet und der Zugriff unmöglich ist. Mit unserem Service entscheiden Sie sich für ein sicheres, von der englischen Finanzaufsicht kontrolliertes Konto, mit dem Sie keine Risiken eingehen. Wir unterstützen Sie gern dabei, akribischen und drohenden Inkassodienstleistern, hartnäckigen Gerichtsvollziehern und deutschen Behörden den Wind aus den Segeln und die Verfügung über Ihr Geld zu nehmen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder nutzen das Formular, wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen und Ihr Konto ins Ausland verlegen möchten.

Spezialservice – Alternative mit einem Girokonto in Deutschland

Sie wünschen sich Zugriffssicherheit für Ihr Konto und möchten mit Ihrem Geld nicht ins Ausland umziehen? Dann informieren Sie sich über ein Girokonto, das in Deutschland geführt wird und dennoch sicher vor Behörden und Gläubigern ist. Hierbei handelt es sich nicht um ein P-Konto und ähnliche Kontomodelle, die nur den Mindestbehalt sichern und jeden Euro darüber pfändbar machen. Dieses Angebot mit Kreditkarte können Sie als Privat- und Firmenkonto nutzen! Weitere Infos bekommen Sie hier und natürlich in einem Telefongespräch beziehungsweise in einer Formularanfrage an uns.

Warum ein Konto in Deutschland keine optimale Lösung ist

Seit 2010 müssen Banken in Deutschland die alternative Kontolösung mit einem P-Konto, also einem Pfändungsschutzkonto anbieten. Die Realität zeigt, dass die Chance, ein pfändungsgeschütztes Konto bei der Bank Ihrer Wahl zu erhalten, dennoch gering ist. Weiter sollten Sie wissen, dass weder ein P-Konto noch ein Konto ohne Schufa wirkliche Sicherheit vor Pfändungen bietet. Beim Pfändungsschutzkonto sind alle Beträge pfändbar, die über der Pfändungsfreigrenze liegen. Das bedeutet, dass Sie keine Möglichkeit haben, Geld anzusparen und sich einen sicheren finanziellen Background zu schaffen. Durch den niedrigen Pfändungsfreibetrag leben Sie bis zum Zeitpunkt der Schuldentilgung am Existenzminimum und müssen sich stark einschränken. Bei Konten, die ohne Schufa angeboten werden, haben Sie keine Gewährleistung, dass die Meldung an die Schufa wirklich ausbleibt oder ob der Anbieter wirklich auf die Prüfung Ihrer Bonität verzichtet. Auch wenn Sie ein Konto trotz eingeschränkter Bonität eröffnen können, erhalten Sie keinerlei Mitteilung darüber, ob und in welchem Umfang sich die Bank über Ihre Bonität in Kenntnis gesetzt hat. Hinweis: In Deutschland gibt es weitaus mehr Institutionen zur Kreditsicherung als die Schufa. Selbst wenn Sie ein Konto ohne Schufa bekommen, sagt das nichts darüber aus, ob Sie bei einer anderen Institution gemeldet werden. Viele Girokontoinhaber haben die Erfahrung gemacht, dass es von der Eröffnung eines deutschen Kontos ohne Schufa bis zur Pfändung durch einen Gläubiger nicht lange dauerte. Inkassodienstleister, Gerichtsvollzieher und das Finanzamt ziehen nicht nur die Schufa, sondern auch andere Kreditsicherungsdienstleister heran und finden auf jeden Fall heraus, ob und wo Sie Ihre Finanzen lagern. Sicherheit haben Sie daher nicht, egal wie lange Sie vergleichen und welchem Slogan der Werbung Sie folgen.

Es gibt eine Lösung, die wir Ihnen gern vorstellen und ausführlich erläutern. Anhand unserer langjährigen Erfahrung raten wir allen Schuldnern, sich für ein Konto im Ausland zu entscheiden. Sie können das Konto in England als Zweitkonto oder als Hauptkonto führen. Mehr dazu erfahren Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme zu uns.

Das pfändungssichere Konto im Ausland – Ihre Chance auf finanzielle Freiheit.

Ein ausländisches Konto ist sicher. Sicher vor allen Gläubigern, den staatlichen Institutionen in Deutschland, vor Inkassobüros und vor nach Ihrem Geld suchenden Gerichtsvollziehern. Da ein Zugriff auf Konten im Ausland unmöglich ist und gegen die ausländische Rechtslage verstößt, müssen Sie sich nicht länger vor einem Blick auf den Kontostand und den verfügbaren Betrag fürchten. Kein Konto in Deutschland ist so zugriffssicher, dass Sie Ihre Flexibilität und finanzielle Freiheit trotz Schulden erhalten. Selbst Konten ohne Schufa sind keine optimale Lösung. Zwar spielt Ihre Bonität bei der Kontoeröffnung keine Rolle und Sie werden von einer Bank trotz Einträgen in der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung nicht abgelehnt, doch heißt das nicht, dass das Konto von Ihren Gläubigern unentdeckt bleibt. Erfolgt keine Meldung an die Schufa, heißt das nicht automatisch, dass es generell keine Spuren zu Ihrem Girokonto gibt. Als Schuldner sind Sie in Deutschland praktisch entrechtet und müssen alles Mögliche und Unmögliche tun, um die Außenstände zu begleichen. Damit geht einher, dass Sie je nach Schuldenaufkommen in den nächsten Jahren jeden Euro „abgeben“ müssen, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Wichtige Dinge wie die Altersvorsorge oder ein finanzieller Spielraum für unvorhersehbare Anschaffungen sind damit ausgeschlossen. Im Endeffekt geraten Sie tiefer in die Schuldenfalle.

Egal wie Sie es anstellen: Es gibt beim deutschen Konto keinerlei Sicherheit, dass Sie von Ihren Gläubigern nicht wenige Tage nach der Kontoeröffnung gefunden werden. Sobald Ihr Konto entdeckt wird, wird es gesperrt. Gerade staatliche Institutionen und Behörden wie das Finanzamt oder das Jugendamt benötigen in der Regel nur wenige Tage, um ein unter Ihrem Namen neu eröffnetes Konto zu finden. Selbst vor privaten Gläubigern können Sie Ihr Geld auf einem deutschen Konto ohne Schufa nicht wirklich schützen. Jede getätigte Transaktion hinterlässt Spuren, die unweigerlich und schneller als Sie denken zu Ihnen führen. Da Sie über Ihr Konto Geld empfangen und Überweisungen oder Abhebungen tätigen, ist das Geld auf einem deutschen Girokonto zu keinem Zeitpunkt sicher.

Daher benötigen Sie ein Konto im Ausland, das zu 100 % pfändungssicher und vor dem Zugriff jeglicher Gläubiger geschützt ist.

Sie können ganz legal ein Konto im Ausland eröffnen, da es jedem Bürger freisteht, sich für eine Bank seiner Wahl zu entscheiden. Die Globalisierung und vor allem die EU bringen Ihnen hier einige spürbare Vorteile. Um Fehler zu vermeiden und Ihr Konto im Ausland sicher zu eröffnen, biete ich Ihnen Full Service mit Kompetenz an. Ich berate Sie ausführlich, erläutere Ihnen die Vorteile und Möglichkeiten und begleite Ihr Vorhaben als zuverlässiger Partner. Schützen Sie sich vor allen Gläubigern, die Ihr Geld pfänden und die Sie in der Schuldenfalle gefangen halten können. Mit einem Konto im Ausland nehmen Sie privaten und staatlichen Gläubigern die Möglichkeit, Ihnen Geld wegzunehmen und es nach eigenem Ermessen für die Schuldentilgung zu verfügen.

Mit wenigen Dokumenten und in kurzer Zeit bringen Sie Ihre Finanzen in Sicherheit. Durch das Konto im Ausland sind Sie fortan wieder vollständig geschäftsfähig und genießen den Vorteil, ein sicheres Girokonto mit Kreditkarte zu nutzen. Kontaktieren Sie mich und sorgen jetzt für Ihre garantierte finanzielle Sicherheit vor – heute und mit Perspektive auf Ihre Zukunft!

Konto im Ausland eröffnen – besser als jedes P-Konto

Ihr Experte in allen Fragen rund um das Thema Kontenpfändung

Für Gläubiger ist es immer wieder unangenehm, wenn ein Geschäftspartner seine Rechungen nicht bezahlt. In der Vergangenheit war dies umso ärgerlicher, weil viele Schuldner, die im Ausland ansässig waren, sich der Zahlung sogar entziehen konnten. Eine Kontenpfändung durchzusetzen scheiterte nicht selten an den vielen verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Nun hat die Europäische Kommission mit der sogenannten Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO), die am 18. Januar 2017 in Kraft getreten ist, einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, der die Beitreibung von Schulden innerhalb der EU vereinfacht und standardisiert, indem er einen einfacheren Zugriff auf die Bankkonten von Schuldnern ermöglicht.
Dieser Zugriff erfolgt zwar vorläufig, führt jedoch zur Sperre des jeweiligen Kontos. Auch die Einholung von Kontoinformationen kann beantragt werden. Das Ziel der Kommission sowie der Mitgliedstaaten ist es, Handel und Zahlungen über die Grenzen hinaus zu erleichtern. Dazu gehört nicht nur die Erleichterung der Eintreibung, sondern auf lange Sicht vor allem auch die Bekämpfung von Zahlungsverzug. Ganz neu ist dieses Anliegen allerdings nicht: Schon seit langer Zeit gibt es die Zahlungsverzugsrichtlinie, in deren Rahmen die Verzugszinsen wesentlich erhöht wurden, ein Europäisches Mahnverfahren sowie mehrere Rechtsnormen zur Erleichterung von grenzüberschreitenden Exekutionen.

Pfändungssicheres Konto im Ausland eröffnen

In fast keinem Land in Europa ist ein Auslandskonto pfändungssicher

In der Praxis gestaltete sich die Pfändung von Konten in anderen EU-Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Exekutionen von Geldforderungen bisher als durchaus problematisch. So musste sich der Gläubiger einem unbekannten Vollstreckungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat unterwerfen, was in aller Regel mit höheren Kosten und größerem Zeitaufwand verbunden war. Der Schuldner auf der anderen Seite konnte sein Kontoguthaben rasch und unkompliziert woandershin verschieben.

Mit der Europäischen Kontenpfändungsverordnung nun kann ein Gläubiger einen sogenannten Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erwirken. Eine solche Kontenpfändung verhindert, dass die spätere Exekution dadurch in Gefahr gerät, dass die Gelder vom Konto des Schuldners innerhalb der EU verschwinden. Gültig ist der Beschluss in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und dem Vereinigten Königreich:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Ungarn
  • Zypern
  • Tschechische Republik

Hier ist ein Konto im Ausland pfändungssicher

Die Europäische Kontenpfändungsverordnung ist also in allen oben genannten EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht in Dänemark und dem Vereinigten Königreich, anzuerkennen und zu vollstrecken, ohne dass zu diesem Zweck eine gesonderte Anerkennung oder Vollstreckbarkeitserklärung eingereicht werden muss. Das Verfahren, das der Sicherung einer künftigen Vollstreckung dient, soll eine möglichst rasche und unkomplizierte Rechtsverfolgung ermöglichen.

Die Formulare, die zu diesem Zweck zur Verfügung stehen, sind allesamt für die Beantragung des Gerichtsbeschlusses, den Rechtsbehelf des Schuldners sowie die Drittschuldnererklärung der Bank vorgesehen. Dem Anwaltszwang unterliegt das Verfahren nicht. Auch kann es ohne vorherige Kenntnis des Schulders ablaufen.

Kontopfändung

Ob Unternehmen oder Privatperson

Die Europäische Kontenpfändungsverordnung gilt in Deutschland unmittelbar. Gläubiger, die von einem Zahlungsverzug betroffen sind – seien es nun Unternehmen oder Privatpersonen –, haben die Möglichkeit, in den teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter einheitlichen Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken und zu vollziehen. Anders als bisher muss also nicht in jedem Vollstreckungsstaat ein eigenständiges Verfahren eingeleitet werden.

Übrigens kann die Verordnung nicht nur nach Erwirkung einer Gerichtsentscheidung, sondern auch bereits vor oder während des Verfahrens ausgeübt werden. Damit ähnelt die Europäische Kontenpfändungsverordnung einer einstweiligen Verfügung. Ein weiterer interessanter Punkt der Verordnung ist der Antrag auf Einholung der Kontoinformationen, der gestellt werden kann, wenn der Gläubiger die Kontoverbindung des Schuldners nicht kennt. Möglich ist die Antragsstellung selbst dann, wenn noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt – so beispielsweise dann, wenn es um einen Betrag in erheblicher Höhe geht.

Wie die Einholung funktioniert, unterscheidet sich allerdings von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

International zuständig ist jenes Gericht, dem auch die Entscheidung in der Hauptsache obliegt. Der Gläubiger ist dazu verpflichtet, Beweismittel vorzulegen, die darlegen, dass eine Sicherungsmaßnahme dringend erforderlich ist – eine bloße Nichtzahlung gilt nicht als ausreichend.

Das jeweilige Gericht erlässt dann einen Beschluss, der direkt an die Vollstreckungsbehörde in dem EU-Mitgliedstaat, in dem das Konto des Schuldners geführt wird, weitergeleitet wird. Die Bank hat dieses Konto vorläufig zu pfänden, außerdem muss innerhalb von drei Tagen eine Erklärung der Bank über Erfolg und Umfang der Pfändung an den Gläubiger und das Ursprungsgericht übermittelt werden. Das Konto muss sofort gesperrt werden, sodass weder Überweisungen noch Barverfügungen ausgeführt werden können. Banken, die einen solchen Beschluss missachten, haften selbst für den entstandenen Schaden.

Kontopfändung umgehen

Ihr Konto in England

Aus den obigen Informationen sollte bereits hervorgegangen sein, dass die neue Europäische Kontenpfändungsverordnung für Schuldner eine Vielzahl von Nachteilen mit sich bringt. Erlässt das zuständige Gericht tatsächlich einen Beschluss zur Kontenpfändung, hat der Schuldner während des gesamten Bewilligungs- und Vollzugsverfahrens keinerlei Möglichkeit, sich zu der Sache zu äußern.

Außerdem hat er fortan keinerlei Möglichkeit, auf das eigene Konto zuzugreifen – und das selbst dann, wenn es sich augenscheinlich um einen Irrtum des Gläubigers handelt.

Den einzigen Trost stellt in diesem Fall ein Anrecht auf Schadensersatz gegenüber dem Gläubiger dar. Nicht möglich ist die Umsetzung nur dann, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz in einem der Länder hat beziehungsweise nur in einem der Länder Konten unterhält, die nicht an der Europäischen Kontenpfändungsverordnung beteiligt sind – also in Dänemark oder im Vereinigten Königreich.

An diesem Punkt komme ich ins Spiel: Denn wenn Sie von einer Kontopfändung bedroht sind, kann es sich lohnen, ein neues Girokonto in England anzulegen. Schließlich sind Sie mit einem solchen Konto in England vor Kontopfändungen durch Gläubiger geschützt.

Besser als jedes P-Konto, wendet sich mein Angebot, Ihnen ein Girokonto in England zu vermitteln, an all jene, die ein gesteigertes Interesse daran haben, ein vollwertiges Bankkonto außerhalb von Deutschland und der EU zu besitzen, um sich vor etwaigen Kontopfändungen durch Gläubiger zu schützen.

Das Problem hierbei ist, dass die Möglichkeiten, ein Bankkonto im Ausland zu eröffnen, relativ eingeschränkt sind. Denn der Großteil der ausländischen Banken erwartet für den Eröffnungsprozess ein persönliches Erscheinen vor Ort, zumindest jedoch das Einreichen notariell beglaubigter Unterlagen. Auf diese Art und Weise schützen sich die meisten Banken im Ausland vor einem möglichen Missbrauch. Dennoch ist die Eröffnung eines ausländischen Girokontos, so beispielsweise von einem Konto mit Kreditkarte in England, kein Ding der Unmöglichkeit:

Ich helfe Ihnen dabei, ein Konto in England einzurichten. Besser als jedes P-Konto, eignet es sich für all jene, die einen finanziellen Neustart wagen wollen und sich für ein vollwertiges Konto mit Kreditkarte im Vereinigten Königreich interessieren. Es dürfte klar geworden sein, das es sich hierbei um ein Konto handelt, bei der das Thema Pfändung absolut keine Rolle spielt. Wenden Sie sich daher am besten noch heute an mich, Ihren Experten in allen Fragen rund um das Thema Kontenpfändung!

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